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Verkäufer-Verifikations-Richtlinie

Stand: September 2026

Damit auf weinlot.com echte Personen und Betriebe verkaufen und wir unsere gesetzlichen Pflichten erfüllen, gelten für Verkäufer die folgenden Regeln. Sie dienen der Betrugsprävention und dem Schutz der Käufer — und sie sorgen dafür, dass dein Erlös bei dir ankommt und nirgends sonst.

1. Welche Angaben wir brauchen

1.1 Alle Verkäufer

  • Kontaktdaten: Name, Geburtsdatum (Mindestalter 18 Jahre) und eine funktionierende E-Mail-Adresse.
  • Auszahlungsdaten: eine IBAN eines auf deinen Namen lautenden Kontos im SEPA-Raum oder eine PayPal-Adresse. Ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister brauchst du nicht. Du hinterlegst die Daten im Dashboard unter „Auszahlungen“.

1.2 Gewerbliche Verkäufer (Händler, Gastronomen, Winzer)

  • Firmenangaben: Firmenname und Geschäftsanschrift, wie sie im Impressum stehen müssen, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  • Auf Anfrage: ein aktueller Gewerbeschein oder Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszug.

2. Wann wir einen Identitätsnachweis verlangen

Ausgezahlt wird von uns persönlich. Vor jeder Auszahlung prüfen wir, ob der Kontoinhaber zu deinem Verkäuferkonto passt. Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) verlangen wir insbesondere, wenn

  • der Kontoinhaber nicht mit dem Verkäufer übereinstimmt,
  • es sich um einen ungewöhnlich hohen Betrag handelt,
  • es Hinweise auf Missbrauch oder Betrug gibt, oder
  • wir ihn für die gesetzlichen Meldepflichten (Abschnitt 3) benötigen.

Wir melden uns dafür per E-Mail. Bis der Nachweis vorliegt, können wir die betreffende Auszahlung zurückhalten; dein Guthaben bleibt dabei vollständig erhalten.

3. Meldepflicht an die Finanzbehörden (DAC7)

Als Online-Marktplatz unterliegt weinlot.com der EU-Richtlinie DAC7 — in Österreich umgesetzt im Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), in Deutschland im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Danach müssen wir Verkäufer an die Finanzbehörde melden, sobald sie innerhalb eines Kalenderjahres 30 oder mehr Verkäufe tätigen oder einen Gesamterlös von mehr als 2.000 EUR erzielen.

Wer eine dieser Grenzen erreicht, muss uns zusätzlich die Wohn- bzw. Geschäftsanschrift und die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Wir fordern die Angaben rechtzeitig per E-Mail an. Werden sie trotz zweimaliger Erinnerung nicht nachgereicht, sind wir gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen zurückzuhalten bzw. das Verkäuferkonto zu sperren, bis die Angaben vorliegen.

4. Datenschutz

Deine Auszahlungsdaten und etwaige Nachweise verwenden wir ausschließlich für Auszahlungen, die Identitätsprüfung und die gesetzlichen Meldepflichten. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.