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Verkäufer-Verifikations-Richtlinie

Stand: April 2026

Um die Sicherheit und Integrität des Marktplatzes weinlot.com zu gewährleisten, unterliegen alle Verkäufer einem Verifikationsprozess (Know Your Customer - KYC). Dies dient der Betrugsprävention und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z.B. Geldwäscheprävention, DAC7).

1. Benötigte Dokumente und Informationen

1.1 Private Verkäufer

  • Identitätsnachweis: Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).
  • Bankverbindung: IBAN und BIC eines auf den Namen des Verkäufers lautenden Bankkontos im SEPA-Raum.
  • Kontaktdaten: Vollständiger Name, Geburtsdatum (Mindestalter 18 Jahre), Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

1.2 Gewerbliche Verkäufer (Händler, Gastronomen, Winzer)

Zusätzlich zu den Informationen für private Verkäufer:

  • Gewerbenachweis: Aktueller Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Sofern vorhanden.
  • Adressnachweis: Eine aktuelle Verbrauchsrechnung (Strom, Gas, Wasser) oder ein Kontoauszug, falls die Geschäftsanschrift nicht aus dem Gewerbenachweis hervorgeht.

2. Der Verifikationsprozess (KYC)

Der Verifikationsprozess erfolgt teilweise manuell:

  1. Registrierung: Der Verkäufer gibt seine Basisdaten an.
  2. Erster Verkauf: Spätestens vor dem ersten Einstellen eines Angebots müssen die Identitätsdaten vervollständigt werden.
  3. Auszahlungssperre: Erlöse aus Verkäufen werden erst ausgezahlt, wenn die Verifikation erfolgreich abgeschlossen wurde.
  4. Manuelle Prüfung: Unser Team prüft die hochgeladenen Dokumente auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den Kontodaten.
  5. Status-Update: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Konto für Auszahlungen freigeschaltet.

3. Schwellenwerte für erhöhte Verifikation (DAC7)

Gemäß dem Plattformen-Transparenzgesetz (DAC7) sind wir verpflichtet, Transaktionsdaten an die Finanzbehörden zu melden, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden:

  • Standard-Verifikation: Gilt für alle Verkäufer ab dem ersten Euro Umsatz (ID + IBAN).
  • Erhöhte Verifikation (DAC7): Sobald ein Verkäufer innerhalb eines Kalenderjahres 30 oder mehr Verkäufe tätigt ODER einen Gesamterlös von mehr als 2.000 EUR erzielt.
    • In diesem Fall ist ein zusätzlicher Adressnachweis sowie ggf. die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich.
    • Bei Nichtbereitstellung dieser Daten muss das Verkäuferkonto für weitere Verkäufe und Auszahlungen gesperrt werden.

4. Datenschutz

Alle im Rahmen der Verifikation erhobenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und ausschließlich für Zwecke der Identitätsprüfung und gesetzlichen Meldepflichten verwendet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.